Festlegungen des Bildungsministeriums zum Unterricht ab 11. Januar 2021:

  1. Die Weihnachtsferien enden am 10. Januar 2021.
  2. An den berufsbildenden Schulen findet der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der dualen und vollzeitschulischen Bildungsgänge statt, die im Schuljahr 2020/2021 ihre Abschlussprüfungen bzw. die gestreckte Abschlussprüfung (Prüfungsteil I) ablegen müssen. Für alle betreffenden Schülerinnen und Schüler gilt der reguläre Beschulungs- und Stundenplan und es besteht Anwesenheitspflicht.

  3. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler wird entsprechend der Beschulungs- und Stundenpläne Distanzunterricht angesetzt. Auch hier besteht eine Teilnahmeverpflichtung am Rechner (Homeschooling).
   


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