03.12.2020 - Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung gem. 18. Allgemeinverfügung des BLK

Die genannte und hier nachzulesende Allgemeinverfügung des BLK vom 02.12.2020 schreibt das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auch in berufsbildenden Schulen vor, auf dem gesamten Schulgelände, im Unterricht und vor dem Eingangsbereich von Schulen.

Wir bitten um Beachtung!

   


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