03.12.2020 - Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung gem. 18. Allgemeinverfügung des BLK
Die genannte und hier nachzulesende Allgemeinverfügung des BLK vom 02.12.2020 schreibt das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auch in berufsbildenden Schulen vor, auf dem gesamten Schulgelände, im Unterricht und vor dem Eingangsbereich von Schulen.
Wir bitten um Beachtung!