Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie

Gemäß Nr. 3 und Nr. 9.2 des Rahmenplans für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie ist diese Erklärung am ersten Schultag von allen Schülerinnen und Schülern unterschrieben abzugeben.

Diese Erklärung ist jeweils nach mindestens fünftägigem Fernbleiben vom Unterricht zu erneuern.

   


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