Anpassung der Maskenpflicht ab 06.12.2021
 
Ab dem 06.12.2021  gilt im gesamten Schulgebäude - auch im Unterricht - für alle Personen eine Maskenpflicht gilt. 
 
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht während der Nahrungsaufnahme (Frühstück, Mittagessen oder Vesper). Sie gilt ebenfalls nicht während des Sportunterrichts und außerhalb des Schulgebäudes.
 
Um den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften die Gelegenheit zu geben, die Maske regelmäßig abzusetzen, wird die Pause zwischen der 4. & 5. Stunde auf 20 Minuten verlängert, diese Stunden verkürzen sich dann jeweils um 5 Minuten.
   


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