geänderte Bestimmungen aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzen

"...Aufgrund der weiterhin hohen und steigenden Infektionszahlen durch das Corona-Virus, insbesondere an den Schulen, werden neben den bestehenden Maßnahmen weitere erforderlich. Deshalb wird ab dem kommenden Montag, den 06.12.2021, wieder die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht gelten.
Die Verpflichtung ergibt sich aus der kommenden Änderung zur 6. Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises. Damit greift der Burgenlandkreis der bereits durch die Bildungsministerin angekündigten bevorstehenden Regelung durch das Land vor. ..."
   


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